Sprechstunde des Ortsgerichts
Wann: Nach telefonischer Vereinbarung
Wo: Rathaus, OT Niedereisenhausen, Bauhofstraße 1, Kellergeschoss (Nebeneingang Richtung REWE-Markt)
Der Ortsgerichtsvorsteher teilt mit, dass die Vorsteher/-innen der Ortsgerichte vom Präsidenten des OLG Frankfurt darauf hingewiesen wurden, dass mit Erlass vom 26.11.2021 auch § 28b des Infektionsgesetztes (IfSG) geändert wurde. Dies hat zur Folge, dass bei Terminen mit den Ortsgerichten die 3G-Regel Anwendung findet. Ein Nachweis über den Status „Geimpft, Genesen, Getestet“ ist zwingend vorzulegen.
Hausschätzungstermine nur donnerstags zwischen 16.00 bis 18.00 Uhr
(um direkte Absprache mit Ortsgerichtsvorsteher Michael Rein wird gebeten)
Aufgrund der aktellen Corna Pandemie und den damit verbundenen Kontaktbeschränkungen finden Hausschätzungen während der Wintermonate nur in dringenden Fällen statt. Hierfür wird um Verständnis gebeten.