Stellvertretende Schiedsfrau oder Schiedsmann gesucht – Schlichten statt Richten
Die Stelle der stellvertretenden Schiedsfrau oder des stellvertretenden Schiedsmannes ist seit geraumer Zeit vakant. Auf Grund dessen sucht die Gemeinde Steffenberg
eine stellvertretende Schiedsfrau oder einen stellvertretenden Schiedsmann.
Die ehrenamtlich tätigen Schiedspersonen werden gem. § 4 (1) S. 1 HSchAG von der Gemeindevertretung gewählt. Die Bestätigung und Vereidigung erfolgen nach der Wahl durch das zuständige Amtsgericht Biedenkopf.
Schiedspersonen führen das Schlichtungsverfahren nach dem Schiedsamtsgesetz durch. Zu den Aufgaben gehört es in zivilrechtlichen sowie strafrechtlichen Konfliktsituationen (bspw. bei Nachbarschaftsstreitigkeiten, Sachbeschädigungen etc.) zwischen den streitenden Parteien schlichtend einzugreifen und so durch Verhandlungsgeschick gerichtliche Auseinandersetzungen nach dem Motto „vertragen statt klagen“ zu vermeiden.
Gesucht wird eine Person, die zwischen 30 und 75 Jahre alt ist, die nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet ist (§ 3 HSchAG). Die die Bereitschaft mitbringt, den Beteiligten zuzuhören, unparteiisch auf ihre Argumentationen eingeht um einen gemeinsamen Lösungsweg zu finden.
Schiedspersonen werden für ihr Ehrenamt u. a. durch das Schiedsamtsseminar und regionale Fortbildungsveranstaltungen des BDS e.V. (Bund deutscher Schiedsmänner und Frauen e.V.) ausgebildet und unterstützt.
Interessierte Bewerber*innen, die ihren Wohnsitz in der Gemeinde Steffenberg haben, werden gebeten eine schriftliche Bewerbung bis zum 30.06.2024 an den Gemeindevorstand der Gemeinde Steffenberg, Fachbereich Hauptamt, Bauhofstraße 1, 35239 Steffenberg zu richten.
Bei Fragen stehen Ihnen gerne der Schiedsmann Oliver Acker (Tel. 0175-2214933, oliver.acker@schiedsmann.de) oder Frau Melanie Luy (Tel. 0 64 64 – 91 88 18, melanie.luy@steffenberg.de) zur Verfügung.