Rechtzeitige Anmeldung von Nutzfeuern bei der Gemeindeverwaltung
Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass Nutzfeuer mindestens 2 – 3 Tage vorher bei der Gemeindeverwaltung schriftlich angezeigt werden müssen. Die Mitarbeiterinnen im Bürgerbüro leiten die Anmeldungen anschließend an die zuständigen Behörden / Dienststellen (u. a. Landkreis, Gemeindebrandinspektor, Polizeistation Biedenkopf) zur Kenntnis weiter. Damit die Information die vorgenannten Stellen rechtzeitig erreicht, ist es leider nicht ausreichend, Nutzfeuer einen Tag vor Abbrennen bei der Gemeindeverwaltung bekannt zu geben.