Grabschmuck auf Rasengräbern der gemeindlichen Friedhöfe
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
bald ist es soweit, dass die Mähsaison auf den gemeindlichen Friedhöfen beginnt. Schon rechtzeitig weist die Friedhofsverwaltung darauf hin, dass das Abstellen von Blumenschalen, Gestecke oder sonstigen Gegenstände auf Rasengräbern nicht gestattet ist.
Dies ist für eine ungehinderte Pflege der Rasengräber seitens der Gemeinde erforderlich und von den Nutzungsberechtigten zu gewährleisten. Bei Zuwiderhandlung ist die Friedhofsverwaltung berechtigt, sämtliche Gegenstände ohne Ankündigung zu beseitigen.
Die Friedhofsverwaltung
der Gemeinde Steffenberg