Änderung der Satzung des IKG Angelburg/Steffenberg
ZWECKVERBAND
INTERKOMMUNALES GEWERBEGEBIET
ANGELBURG-STEFFENBERG
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Interkommunales Gewerbegebiet Angelburg-Steffenberg hat in ihrer Sitzung am 06.12.2022 die Verbandssatzung - Abs. 2 § 15 Dienstkräfte des Zweckverbandes, Aufgaben der Revision, § 20 Öffentliche Bekanntmachungen geändert und den § 22a Auseinandersetzung bei Ausscheiden einzelner Verbandsmitglieder hinzugefügt. Die Satzungsänderung ist auf dieser unter der Rubrik "Amtliche Bekanntmachungen" und im Internet der Gemeinde Angelburg unter www.angelburg.de amtliche Bekanntmachungen ab dem 15.05.2023 veröffentlicht. Die Satzung kann auch von jedermann während den Öffnungszeiten in der Geschäftsstelle des Verbandes im Rathaus, der Gemeinde Steffenberg, Bauhofstr. 1, OT. Niedereisenhausen, in Papierform eingesehen werden. Gegen Kostenerstattungen können auch entsprechende Kopien gefertigt werden.
Steffenberg, 16.05.2023
Der Verbandsvorstand
Im Auftrag:
gez. Jäger