Grabschmuck auf Rasengräbern ist nicht gestattet
Aus gegebenem Anlass weist die Friedhofsverwaltung darauf hin, dass auf den gemeindlichen Friedhöfen das Abstellen von Blumenschalen, Gestecken, oder sonstigen Gegenständen, auf Rasengräbern nicht gestattet ist.
Dies ist von den Nutzungsberechtigten für eine ungehinderte Pflege der Rasengräber durch die Gemeinde, erforderlich und zu gewährleisten. Bei Zuwiderhandlung ist die Friedhofsverwaltung berechtigt, ohne Ankündigung sämtliche Gegenstände entfernen und entsorgen zu lassen.
Die Friedhofsverwaltung
der Gemeinde Steffenberg