Fälligkeit der Wasserbeitragsbescheide vom 18.09.2017
Die Gemeindewerke Steffenberg informieren:
Wasserbeitragsbescheide vom 18.09.2017
Wir weisen die Grundstückseigentümer noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass mittlerweile die Zahlungstermine für die Wasserbeiträge der Raten
25.10.2017 und 15.12.2020 verstrichen sind und am 07.06.2021 gemahnt wurden. Leider ist derzeit noch immer eine 5-stellige Summe offen.
Wir setzen hiermit eine letzte Frist bis zum 15.10.2021, zur Begleichung der angemahnten Raten, danach werden diese der Vollstreckungsstelle zugeleitet, was mit erheblichen Mehrkosten für die Grundstückseigentümer verbunden ist.
Wir bitten daher um Beachtung!
Weiterhin sind auch die Zahlungstermine für die Raten
15.03.2021 und 15.06.2021 bereits verstrichen.
Wenn bis zum 15.10.2021 auch hier kein Zahlungseingang zu verzeichnen ist, werden diese Raten nach den gesetzlichen Vorgaben angemahnt!
Die Höhe der jeweiligen Rate ist dem Beitragsbescheid vom 18.09.2017 bzw. im Falle eines Widerspruchs einem ggfs. erlassenen Änderungsbescheid zu entnehmen. Es werden keine neuen Wasserbeitragsbescheide erstellt. Ein Nachdruck des Bescheids vom 18.09.2017 kann jedoch angefordert werden.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die Mahnungen nicht gegen die vierteljährlichen Fälligkeiten für die gemeindlichen Steuern und Abgaben richten.
Die Wasserbeiträge sind auf das Konto der „Gemeindewerke Steffenberg“:
VR Bank Lahn-Dill eG
IBAN: DE46 5176 2434 0060 0801 00
BIC: GENODE51BIK
zu überweisen!
Bitte geben Sie bei der Überweisung das im Beitragsbescheid angegebene Kassenzeichen oder Aktenzeichen als
Verwendungszweck an, damit eine korrekte Zuordnung der Zahlung erfolgen kann.
Eine Barzahlung ist nicht möglich!
Sollten Sie Rückfragen haben, können Sie sich wenden an:
Gemeindekasse Steffenberg
Telefon: 06464/9166-65
Fax: 06464/9166-75
E-Mail: info@finanzservice-as.de