Derzeitige Nutzung von Bürgerhaus und Dorfgemeinschaftshäusern (Stand 03.11.2020)
Die Bürgermeister der Gemeinden Angelburg, Bad Endbach, Breidenbach, Dautphetal, Lohra und Steffenberg, sowie der Städte Biedenkopf und Gladenbach, haben sich aufgrund der unveränderten Verordnungslage des Landes Hessens und der aktuell massiv angestiegenen Infektionszahlen wiederum darauf verständigt, nach wie vor sehr vorsichtig zum Schutz und Wohle, insbesondere im Hinblick auf die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger, zu agieren.
Dies bedeutet, dass die kommunalen Liegenschaften (Bürgerhäuser/Dorfgemeinschaftshäuser, nebst den dazugehörenden Vorplätzen, etc.) auch weiterhin - zunächst befristet bis zum 31. Januar 2021 - für private Zwecke wie Geburtstage, Hochzeiten o. ä., Jubiläen, Trauerfeiern nach Bestattungen, nicht vermietet werden.
Ausgenommen sind hiervon:
- Sitzungen der gemeindlichen Gremien (Gemeindevertretung, Ausschüsse, GVO und Ortsbeiratssitzungen, gemeindl. FFW).
- Parteiveranstaltungen, die zur Durchfürhung und Vorbereitung von allgemeinen Wahlen (Listenaufstellung u. dgl.) erforderlich sind.
- Nutzungen durch Vereine nur für (gem. Vereinsregister zwingend vorgeschriebene) Jahreshauptversammlungen.
Die vorstehenden Ausnahmeveranstaltungen dürfen unter folgenden Auflagen durchgeführt werden:
- Vorlage eines, auf die jeweilige Liegenschaft (DGH, BGH, etc.) abgestimmtes Abstands- u. Hygienekonzeptes,
- der Zusicherung, keine alkoholischen Getränke auszuschenken und zu konsumieren,
- Benennung einer für die Umsetzung des Hygiene- und Abstandskonzeptes zuständigen Person/Ansprechpartners