Derzeitige Nutzung von Bürgerhaus, Dorfgemeinschaftshäusern und Schutzhütten (Stand März 2021)
Gemeindsame Pressemitteilung der "Hinterländer-Bürgermeister-Runde"
Im Rahmen einer gemeinsamen Videokonferenz der „Hinterland-Runde“ der Bürgermeister und der Gemeinde Lohra vom heutigen Tag, haben sich die Städte und Gemeinden aus Angelburg, Bad Endbach, Biedenkopf, Breidenbach, Dautphetal, Gladenbach, Lohra und Steffenberg darauf verständigt, auf Grund der Verordnungslage des Landes Hessens (Corona Kontakt- u. Betriebsbeschränkungsverordnung mit Gültigkeit ab 23. Januar 2021) und den Beschlüssen der im Vorfeld geführten Bund-Länder-Konferenz selbstverständlich auch weiterhin zum Wohle der Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger zu handeln. Dieses Handeln ist insbesondere vor dem Hintergrund notwendig, dass im Landkreis Marburg-Biedenkopf die Zahl der Corona-Infektionen derzeit zwar rückläufig ist, aufgrund der mindestens bis zur Mitte Februar geltenden Verordnungslage und der noch ungewissen Entwicklung der verschiedenen, jetzt auch in Hessen aufgetretenen Virus-Mutationen, jedoch immer noch besondere Vorsicht geboten erscheint. Mit heutigem Tag ist zwar eine Inzidenz von knapp 52 Infizierten/100.000 Einwohner in den letzten 7 Tagen erreicht worden. Dies gilt aber noch lange nicht als Entwarnung des Pandemiegeschehens. Die Gesamtzahl der Toten, die mit oder durch Corona verstorben sind, steigt dagegen annähernd täglich leicht an.
Die Bürgermeister haben daher vereinbart, dass zunächst befristet bis zum 31. Mai 2021, auch weiterhin keine Vermietungen von kommunalen Liegenschaften (Dorfgemeinschaftshäuser, Bürgerhäuser, dazugehörende Vorplätze, Schutzhütten, etc.) in diesen Städten und Gemeinden erfolgen können. Auch die sog. Dauernutzer, die im Sommer und Herbst noch Nutzungen unter Einhaltung der Abstands- u. Hygieneregeln durchführen konnten, können derzeit keine Liegenschaften für ihre Zwecke nutzen.
Sollte sich dagegen die Verordnungslage in Hessen entgegen den Erwartungen doch schneller zum Positiven verändern, können jederzeit die genannten Gemeinden jederzeit eine andere Vorgehensweise vereinbaren.
Im Namen aller Bürgermeister der genannten Kommunen – und bleiben Sie gesund!!
Peter Kremer
und der aktuell massiv angestiegenen Infektionszahlen wiederum darauf verständigt, nach wie vor sehr vorsichtig zum Schutz und Wohle, insbesondere im Hinblick auf die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger, zu agieren.
Dies bedeutet, dass die kommunalen Liegenschaften (Bürgerhäuser/Dorfgemeinschaftshäuser, nebst den dazugehörenden Vorplätzen, etc.) auch weiterhin - zunächst befristet bis zum 31. Januar 2021 - für private Zwecke wie Geburtstage, Hochzeiten o. ä., Jubiläen, Trauerfeiern nach Bestattungen, nicht vermietet werden.
Ausgenommen sind hiervon:
- Sitzungen der gemeindlichen Gremien (Gemeindevertretung, Ausschüsse, GVO und Ortsbeiratssitzungen, gemeindl. FFW).
- Parteiveranstaltungen, die zur Durchfürhung und Vorbereitung von allgemeinen Wahlen (Listenaufstellung u. dgl.) erforderlich sind.
- Nutzungen durch Vereine nur für (gem. Vereinsregister zwingend vorgeschriebene) Jahreshauptversammlungen.
Die vorstehenden Ausnahmeveranstaltungen dürfen unter folgenden Auflagen durchgeführt werden:
- Vorlage eines, auf die jeweilige Liegenschaft (DGH, BGH, etc.) abgestimmtes Abstands- u. Hygienekonzeptes,
- der Zusicherung, keine alkoholischen Getränke auszuschenken und zu konsumieren,
- Benennung einer für die Umsetzung des Hygiene- und Abstandskonzeptes zuständigen Person/Ansprechpartners