Aufhebung der Allgemeinverfügung vom 11.08.2026 in Zusammenhang mit der erhöhten Waldbrand- und Vegetationsbrandgefahr
Der Bürgermeister der Gemeinde Steffenberg als örtliche Ordnungsbehörde hebt die Allgemeinverfügung vom 11.08.2026, öffentlich bekannt gemacht am 11.08.2026, hiermit auf.
1. Die Allgemeinverfügung der Gemeinde Steffenberg vom 11.08.2026 über das Verbot des Grillens und des Umgangs mit offenem Feuer wird mit Ablauf des 26.08.2026 aufgehoben.
2. Diese Aufhebung wird am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung wirksam.
Begründung
Mit Allgemeinverfügung vom 11.08.2026 wurden das Grillen und der Umgang mit offenem Feuer auf den öffentlichen Grünanlagen und Spielplätzen, den Grillplätzen, den Außenflächen der Schutzhütten sowie auf den Flächen der Feldgemarkung außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile untersagt. Die Verfügung war bis zum 06.09.2026 befristet und stand unter dem Vorbehalt vorzeitiger Aufhebung bei Wegfall der Gefahrenlage.
Die Gefahrenlage ist zwischenzeitlich entfallen. Das Hessische Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat hat die Alarmstufe A aufgehoben. Im Gemeindegebiet sind mittlerweile ergiebige Niederschläge gefallen und der Deutsche Wetterdienst weist für den Bereich der Gemeinde nur noch eine geringe Waldbrandgefahr sowie eine mittlere Gefahr für Brände im Grasland aus. Die Vegetation ist wieder durchfeuchtet. Die tatsächlichen Voraussetzungen, die das Verbot getragen haben, liegen damit nicht mehr vor.
Da die Untersagung allein der Abwehr der zwischenzeitlich entfallenen Gefahr diente, ist sie nicht länger erforderlich. Ihre Aufrechterhaltung wäre unverhältnismäßig. Die Aufhebung beruht auf § 49 Abs. 1 HVwVfG sowie auf dem in Ziffer 2 der Allgemeinverfügung erklärten Aufhebungsvorbehalt.
Hinweise
Die gesetzlichen Verbote des Hessischen Waldgesetzes, insbesondere das Verbot des offenen Feuers und des Rauchens im Wald, gelten unabhängig von dieser Aufhebung fort. Auch bei aufgehobenem Verbot ist im Umgang mit offenem Feuer und Grillgeräten weiterhin Vorsicht geboten; Feuerstellen sind stets beaufsichtigt zu betreiben und vollständig abzulöschen.
Steffenberg, 26.08.2026
Gernot Wege
Bürgermeister
