Stellvertr. Schiedsfrau oder Schiedsmann gesucht – Schlichten statt Richten
Die Gemeinde Steffenberg sucht zur Unterstützung des Schiedsgerichts eine stellvertretende Schiedsfrau oder einen stellvertretenden Schiedsmann.
Die ehrenamtlich tätigen Schiedspersonen werden gem. § 4 (1) S. 1 HSchAG von der Gemeindevertretung auf fünf Jahre gewählt. Die Bestätigung und Vereidigung erfolgen nach der Wahl durch das zuständige Amtsgericht Biedenkopf.
Schiedspersonen führen das Schlichtungsverfahren nach dem Schiedsamtsgesetz durch. Zu den Aufgaben gehört es in zivilrechtlichen sowie strafrechtlichen Konfliktsi-tuationen (bspw. bei Nachbarschaftsstreitigkeiten, Sachbeschädigungen, etc.) zwi-schen den streitenden Parteien schlichtend einzugreifen und so durch Verhandlungs-geschick gerichtliche Auseinandersetzungen nach dem Motto „vertragen statt klagen“ zu vermeiden.
Gesucht werden Personen, zwischen 30 und 75 Jahre alt sind, die nach Ihrer Persön-lichkeit und Ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sind (§ 3 HSchAG).
Die Bereitschaft, den Beteiligten zuzuhören, unparteiisch auf Ihre Argumentationen einzugehen und einen gemeinsamen Lösungsweg zu finden.
Schiedspersonen werden für Ihr Ehrenamt u. a. durch das Schiedsamtsseminar und re-gionale Fortbildungsveranstaltungen des BDS e.V. (Bund deutscher Schiedsmänner und Frauen e.V.) ausgebildet und unterstützt.
Interessierte Bewerber*innen, die Ihren Wohnsitz in der Gemeinde Steffenberg haben, werden gebeten eine schriftliche Bewerbung bis zum 31. März 2023 an den Gemeinde-vorstand der Gemeinde Steffenberg, Fachbereich Sicherheit und Ordnung, Bauhofstra-ße 1, 35239 Steffenberg zu richten.
Bei Fragen stehen Ihnen gerne Frau Anja Klein (Tel.: 0 64 64 – 91 88 14, an-ja.klein@steffenberg.de) oder Frau Lea Seemann (Tel.: 0 64 64 – 91 88 15, lea.seemann@steffenberg.de) zur Verfügung.