Schließung Dorfgemeinschaftshäuser und Bürgerhaus
Am 22. Dezember hat das Land Hessen in einer Pressemitteilung verschärfte Regelungen, Maßnahmen und Einschränkungen im Kampf gegen die Corona-Pandemie mit Wirkung zum 28.12.2021 angekündigt.
Erklärtes Ziel ist zum einen das weitere Absenken der aktuellen Inzidenzen in der 4. Infektionswelle, zum anderen möchte man gewappnet sein, um der befürchteten 5. Welle durch die Omikron-Variante mit geeigneten Maßnahmen wirksam entgegenzutreten.
Die Bürgermeister des Hinterlandes wollen diese Bemühungen gerne unterstützen und haben am 23.12.2021 gemeinsam vereinbart, dass mit Inkrafttreten der neuen Corona-Schutzverordnung am 28. Dezember 2021 alle Dorfgemeinschafts- u. Bürgerhäuser bis auf Weiteres geschlossen werden. Veranstaltungen können dort nicht mehr stattfinden. Dies gilt ebenfalls für Veranstaltungen durch die Vermietung und Verpachtung kommunaler Liegenschaften (z.B. Schutzhütten, Plätze etc.).
Auch die Veranstaltungen der Dauernutzer können daher bis auf Weiteres nicht mehr in den kommunalen Liegenschaften stattfinden.
Selbst wenn die Inzidenzen bei uns im Landkreis aktuell leicht rückläufig sind und der Landkreis Marburg-Biedenkopf insgesamt eine sehr gute Position im Vergleich der Zahlen mit anderen Regionen in der Republik hat, so sind die Hinterländer Bürgermeister der Meinung, dass wir nicht nachlassen dürfen im gemeinsamen Kampf gegen das Virus und gegen die bevorstehende 5. Infektionswelle in der Pandemie.
Wie in der Vergangenheit auch stehen kurzfristige Anpassungen an die getroffenen Regelungen unter Vorbehalt.
Bleiben Sie alle gesund!