Rückschnitt öffentliche Verkehrsflächen
Beeinträchtigungen des öffentlichen Verkehrsraumes
Vielerorts sind in den letzten Wochen Bereiche aufgefallen, wo Bäume und Sträucher von privaten Grundstücken in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragen. Eingeschränkte Gehwegbreiten, verdeckte Verkehrszeichen oder zugewachsene Straßenleuchten sind oftmals die Folge.
Das Ordnungsamt weist daher daraufhin, dass der Überwuchs in die öffentliche Verkehrsfläche eine Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit darstellen und somit als Ordnungswidrigkeit geahndet werden kann. Insbesondere erschweren diese Gegebenheiten die uneingeschränkte Nutzung der Gehwege, insbesondere bspw. von Menschen mit Rollstuhl, Rollator oder Kinderwagen.
Zur Sicherheit aller Bürgerinnen und Bürger bittet die Gemeinde die erforderlichen Rückschnitte vorzunehmen.
Öffentliche Verkehrsflächen sind stets freizuhalten. Sämtliche Maßnahmen sollen ebenfalls unter Berücksichtigung des Natur- und Artenschutzes (Vegetationsperiode, Brut-/Setzzeit, …) vorgenommen werden.