Reduzierte Umsatzsteuersätze in der Zeit vom 01.07.2020 bis 31.12.2020
Für diejenigen Leistungen der Gemeinde, für die ein Entgelt einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer zu zahlen ist, ändern sich für die Zeit vom 01.07.2020 bis 31.12.2020 die Entgelte.
Für die Wasserlieferungen ergibt sich danach anstatt einem Entgelt / Wassergebühr von 2,66 € je Kubikmeter ein Entgelt / Wassergebühr von 2,61 € je Kubikmeter. Voraussetzung hierfür ist aber auch eine formale Satzungsänderung, die derzeit vorbereitet wird. Die bestehenden satzungsrechtlichen Regelungen werden zu Gunsten der Verbraucherinnen und Verbraucher rückwirkend geändert. Die Umsatzsteuersenkung wird dann automatisch an die Verbraucherinnen und Verbraucher im Rahmen der Endabrechnung (Frühjahr 2021) weitergegeben. Es ergehen daher keine neuen Vorausleistungsbesheide und es erfolgt keine Zwischenablesung; der Wasserverbrauch wird entsprechend bei der Abrechnung gewichtet.
Sollten Sie Rückfragen haben, wenden Sie sich bitte an unseren gemeinsamen Finanzservice in Angelburg an Herrn Jörg Ruppert (Tel. 0 64 64 - 91 66 65) oder an Herrn Marcel Seibel (Tel. 0 64 64 - 91 66 - 61)