Öffentliche Bekanntmachung über die Anmeldung der Schulanfänger in den Grundschulen des Landkreises Marburg-Biedenkopf
Gemäß § 58 Abs. 1 des Hessischen Schulgesetzes (HSchG) in der Fassung vom 30.06.2017
(GVBI. S. 150), beginnt für alle Kinder, die bis einschließlich 1. Juli geboren sind und damit bis
zum 30.06.2023 das 6. Lebensjahr vollenden, am 01.08.2023 die Schulpflicht.
Unterrichtsbeginn ist Montag, der 04.09.2023.
Die Erziehungsberechtigten werden von der zuständigen Grundschule über die
weitere Terminplanung und den Ablauf des Anmeldeverfahrens informiert.
Bei der Anmeldung erfolgt eine Feststellung der deutschen Sprachkenntnisse. In Hessen
wird Kindern mit Bedarf Förderung in Form von Vorlaufkursen schon vor dem Schuleintritt
angeboten. Dies ist auch der Grund für das frühe Anmeldeverfahren.
Kinder, die nach dem 30.06.2023 das 6. Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der
Erziehungsberechtigten aufgenommen werden. Die Entscheidung hierüber trifft gemäß § 58
Abs. 1 Satz 4 HSchG die Schulleitung unter Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens.
Bei Kindern, die nach dem 31. Dezember 2023 das 6. Lebensjahr vollenden, kann die
Aufnahme vom Ergebnis einer zusätzlichen Überprüfung der geistigen und seelischen
Entwicklung durch den Schulpsychologischen Dienst abhängig gemacht werden.
Öffentliche Bekanntmachung des Landkreises: