Öffentliche Bekanntmachung des Landkreises Marburg-Biedenkopf nach § 5 UVPG - Erneuerung der Perfbrücke Wiesenstraße, Gemeinde Steffengberg, OT Niedereisenhausen. Landkreis Marburg-Biedenkopf
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Steffenberg hat die Erneuerung für die oben genannte Maßnahme beantragt. In diesem Zuge wird auch ein Sohlabsturz im Gewässer durchgängig gestaltet.
Für dieses Vorhaben war nach § 7 in Verbindung mit Anlage 1 Nr. 13.18.2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S .94), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 12. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2513), zu prüfen, ob die möglichen Umweltauswirkungen des Vorhabens die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich machen. Bei der o. g. Maßnahme ist dies nur dann der Fall, wenn die standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls ergibt, dass besondere örtliche Gegebenheiten gemäß den in Anlage 3 Nr. 2.3 UVPG aufgeführten Schutzkriterien vorliegen.
Die Maßnahme zur Herstellung der Durchgängigkeit führt zu einer signifikanten Verbesserung der aquatischen Längsdurchlässigkeit sowie der hydraulischen Leistungsfähigkeit und entspricht damit den Zielen zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (Richtlinie 2000/60/EG). Weiterhin wird die ökologische Wertigkeit des Gewässerabschnittes erhöht. Auswirkungen auf die Erholungseignung des Standortes, des Gewässers und seines Ufersaums sowie die Pflanzen und Tiere sind nur temporär während der Bauphase.
Die standortbezogene Vorprüfung hat ergeben, dass keine derartigen örtlichen Gegebenheiten eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich machen.
Diese Feststellung ist nicht selbstständig anfechtbar.
Marburg, den 04.09.2020
Die Untere Wasserbehörde
des Landkreise Marburg-Biedenkopf
Gez. Hoffmann
Vorstehende Bekanntmachung ist auf dieser Homepage auch unter der Rubrik "Amtliche Bekanntmachungen" veröffentlicht.