Neue Schöffen für das Ortsgericht gesucht
Das Ortsgericht
Jede Gemeinde in Hessen verfügt über ein Ortsgericht. Dem Ortsgericht gehören neben dem Ortsgerichtsvorsteher und seinem Stellvertreter drei weitere Schöffen an. Die Amtszeit beträgt in der Regel 10 Jahre, kann jedoch vom Amtsgericht entsprechend kürzer festgesetzt werden.
Die Gemeinde Steffenberg sucht zwei Personen, die dieses Ehrenamt übernehmen würden. Die Mitglieder des Ortsgerichtes sind ehrenamtlich tätig, sie erhalten für ihre Aufgaben keine Entschädigung und stehen für die Zeit ihrer Tätigkeit als Ehrenbeamte/*innen im Beamtenverhältnis des Landes Hessen.
Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen hat die Gemeindevertretung dem zuständigen Amtsgericht für die Ernennung geeignete Personen vozuschlagen.
Zu den Aufgaben der Schöffen gehören:
- Schätzungen
- Sicherung des Nachlasses (bei Bedarf)
- Festsetzung und Erhaltung von Grundstücksgrenzen
Für weitere Auskünfte über Art und Umfang der Tätigkeit des Ortsgerichts steht allen Interessierten Ortsgerichtsvorsteher Michael Rein, OT Obereisenhausen, Tel.Nr. 06464/93 49 94 zur Verfügung.
Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger deren Interesse geweckt wurde, sich mit der Gemeindeverwaltung telefonisch unter Tel.Nr. 06464-9188-15 oder per E-Mail unter gemeindeverwaltung@steffenberg.de in Verbindung zu setzen.
Weitere Informationen über das Ortsgericht können Sie auch im Internet abrufen.