Durchführung von Trauerfeiern und Bestattungen in der Gemeinde Steffenberg aufgrund der Corona-Pandemie (Stand 28.04.2021)
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
aus gegebenem Anlass möchten wir Sie über den aktuellen Sachstand bezüglich der Durchführung von Trauerfeiern und Bestattungen auf den gemeindlichen Friedhöfen informieren.
Derzeit ist es gestattet, dass bis zu 30 Trauergäste an Bestattungen und Trauerfeiern teilnehmen dürfen, auf die Einhaltung eines Mindestabstandes von 1,5 Metern ist zwingend zu achten. Hiervon ausgenommen sind Personen, die in einem gemeinsamen Haushalt leben.
Die Friedhofkapellen sind geöffnet und dürfen mit 25 Personen (engste Familienmitglieder) besetzt werden. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ist verpflichtend.
Aus Sicherheitsgründen und zur Rückverfolgung eines etwaigen Infektionsfalles sind die zuständigen Verantwortlichen angehalten Anwesenheitslisten zu führen, in die sich alle Trauergäste eintragen müssen.
Wir bitten alle Trauerfamilien und Trauergäste um Verständnis.
Friedhofsverwaltung der
Gemeinde Steffenberg