Das Abstellen von Grabschmuck ist auf den Rasengräbern der gemeindlichen Friedhöfen nicht gestattet
Die Friedhofsverwaltung weist aus gegebenem Anlass darauf hin, dass das Abstellen von Blumenschalen, Gestecke oder sonstigen Gegenstände auf Rasengräbern nicht gestattet ist.
Dies ist für eine ungehinderte Pflege der Rasengräber seitens der Gemeinde erforderlich und von den Nutzungsberechtigten zu gewährleisten. Bei Zuwiderhandlung ist die Friedhofsverwaltung berechtigt, sämtliche Gegenstände ohne Ankündigung zu beseitigen.
Die Friedhofsverwaltung
der Gemeinde Steffenberg