Bürgerhäuser, Dorfgemeinschaftshäuser und kommunale Schutzhütten ab 1. Juli wieder offen
Hinterländer Bürgermeister einigen sich auf weiteres Vorgehen
In der vergangenen Woche hat das Land Hessen eine neue Corona-Verordnung beschlossen: die Corona-Schutzverordnung, kurz CoSchuV. Mit Inkrafttreten dieser Verordnung am heutigen Tage werden die Corona Kontakt- u. Betriebsbeschränkungsverordnung sowie Corona-Einrichtungsschutzverordnung aufgehoben. Die Corona-Schutzverordnung bringt wesentliche Erleichterungen für die Bürgerinnen und Bürger in Bezug auf die bisher verordneten Kontaktbeschränkungen.
In einer Videokonferenz der Bürgermeister des Hinterlandes (Angelburg, Bad Endbach, Biedenkopf, Breidenbach, Dautphetal, Gladenbach, Steffenberg und Lohra) wurde sich gemeinsam darauf verständigt, diese Lockerungen in der Verordnung auch bei der Vermietung und Verpachtung kommunaler Liegenschaften (Dorfgemeinschafts oder Bürgerhäuser, Vorplätze, Schutzhütten usw.) neu zu bewerten.
Es wurde daher vereinbart, ab dem 01. Juli 2021 die Liegenschaften wieder verstärkt der breiteren Öffentlichkeit für Veranstaltungen zur Verfügung zu stellen. Dadurch kehrt wieder etwas mehr Normalität in das kulturelle und gesellschaftliche Leben zurück. Unter der Einhaltung eines bei der Anmietung der Liegenschaften vorzulegenden schlüssigen Abstands- und Hygienekonzeptes, welches sich an der Corona-Schutzverordnung (gültig ab 25. Juni 2021) orientiert und dessen Einhaltung während der gesamten Veranstaltung garantiert sein muss, sind dadurch wieder Geburtstage, Jubiläen, Jahreshauptversammlungen etc. in den kommunalen Liegenschaften möglich. Eine für die Einhaltung des vorzulegenden Konzeptes verantwortliche Person ist bei der Anmeldung mit Kontaktdaten zu benennen.
Insbesondere die §§ 16 (Veranstaltungen und Kulturbetrieb) und 17 (Zusammenkünfte von Glaubensgemeinschaften, Trauerfeierlichkeiten und Bestattungen) in Verbindung mit den §§ 1 bis 5 dieser Verordnung sind von besonderer Bedeutung für die Vermietungen.
Natürlich fordert dieses große Stück zurückerhaltene Normalität aber auch Disziplin von uns allen, besonders von den Mietern der kommunalen Einrichtungen. Die Pandemie ist noch nicht beendet und wir dürfen keinesfalls leichtsinnig im Umgang mit dem Virus sein. Wir denken aber, die Bürgerinnen und Bürger sind sich ihrer Verantwortung durchaus bewusst.
Die getroffene Absprache gilt zunächst bis zum 22. Juli 2021 – dem Datum der Gültigkeit der Corona-Schutzverordnung. Eine vorherige Anpassung behielten sich die Bürgermeister allerdings vor.
Bleiben Sie alle gesund.
Mit freundlichen Grüßen
Die Bürgermeister der
Hinterlandgemeinden und
der Gemeinde Lohra