Brennholzbestellung 2022
Informationen und Voraussetzungen zur Bestellung von Brennholz für das Jahr 2022
Die Brennholzbestellung (Brennholz in langer Form) muss bis spätestens 26.11.2021 bei der Gemeindeverwaltung Steffenberg schriftlich vorliegen. Dies ist ein verbindli-cher Termin und muss unbedingt eingehalten werden. Spätere Bestellungen werden nicht mehr angenommen.
Die Preise für das Brennholz betragen, gerückt am Waldweg, bei einer Mindestab-nahme von 5 fm und einer Höchstabnahme von 8 fm für:
Buche 58,00 €/fm
Eiche 58,00 €/fm
Wir machen darauf aufmerksam, dass
- das Brennholz in langer Form nicht immer am gewünschten Ort und in vollem Bestellumfang zur Verfügung gestellt werden kann. Die zur Verfügung gestell-ten Mengen an Brennholz in langer Form sind abhängig vom genehmigten Hauungsplan.
- es aus praktischen, forstlichen und wirtschaftlichen Gründen oftmals un-umgänglich ist, einzelne Brennholz-Lose innerhalb der jeweiligen Holzar-ten (Laubhölzer bzw. Nadelhölzer) zu mischen, wobei die Beimischung der nicht bestellten Brennholzart bis zu maximal 50% betragen kann.
- das Brennholz nur von Einwohner/innen der Gemeinde Steffenberg bestellt werden kann, die zum Zeitpunkt der Bestellung den Hauptwohnsitz in Stef-fenberg haben und einen eigenständigen Haushalt führen. Der Anspruch der Bestellung erlischt, wenn die Personen bei Zuteilung des Brennholzes verzogen oder verstorben sind.
- die Abgabe des Brennholzes ohne Gewähr erfolgt.
- das Brennholz ausschließlich für den privaten Gebrauch bestimmt ist. Die ge-werbliche Nutzung des Brennholzes sowie der Weiterverkauf an Dritte ist un-tersagt.
- für die Aufarbeitung des Holzes ein Motorsägenlehrgang nachzuweisen und in Fotokopie dieser Bestellung beizufügen ist (sollte der Nachweis bereits er-bracht worden sein, ist dies nicht mehr erforderlich).
- die Zuteilung der Polter erfolgt entsprechend der Auflistung des Nummernbu-ches, der Kauf ist verbindlich und ein Umtausch ausgeschlossen.
- es gegebenenfalls dazu kommen kann, dass die eingehenden Bestellmengen unsere Einschlagmöglichkeiten übersteigen. Sollte dieser Fall eintreten, behal-ten wir uns vor, durchgängig eine entsprechende Reduzierung bei jeder einzel-nen Brennholzzuteilung vorzunehmen.
- die Bereitstellung des Brennholzes, bis zum zeitigen Frühjahr 2021 abge-schlossen sein soll. Wir bitten zu berücksichtigen, dass es durch ungünstige Witterungsverhältnisse zu gewissen zeitlichen Verzögerungen kommen kann. Kann ein Besteller, aus verschiedenen Gründen, das ihm zugeteilte Brennholz oder Teile davon nach erfolgter Zuteilung nicht abnehmen, ist es von ihm kom-plett zurückzugeben. Ein Ersatz dieses Holzes durch die Bereitstellung eines anderen Brennholz-Loses erfolgt seitens der Gemeinde Steffenberg in diesen Fall nicht. Bereits gezahltes Holzgeld wird selbstverständlich erstattet.
- der Brennholzbetrag ist vor Aushändigung des Holzzettels im Vorfeld zu bezahlen. Ist das Holz bezahlt, geht die Gefahr des Diebstahls an den Ei-gentümer über. Das Holz ist aus Gründen der Überwachung der Holzabfuhr (um Diebstahl vorzubeugen) und aus Gründen des Naturschutzes und der Rücksichtnahme auf die Jagdausübung binnen 6 Wochen abzufahren. Die Vor-gabe ist bindend und keine Empfehlung.
Jede(r) Besteller(in) erkennt mit Abgabe ihrer/seiner Bestellung die vorgenannten Bedingungen des gemeindlichen Brennholzverkaufs uneingeschränkt an.
Steffenberg, den 15.10.2021
Formular zur Brennholzbestellung: