Aufenthalt im und um den Dimbergsee strengstens verboten!
Bedingt durch das sommerliche Wetter in den letzten Tagen, haben sich wiederholt zahlreiche Personen unberechtigten Zutritt zum Dimbergsee verschafft. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass das Betreten des abgesperrten Geländes im Naturschutzgebiet „Dimberg“ strengstens verboten ist, da das schwerzugängige Gelände und der See ein hohes Gefahrenpotential für Leib und Leben bieten.
Naturschutzgebiete sind gemäß Gesetz rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft in ihrer Ganzheit erforderlich ist. Zelten, Baden, Angeln, Abfälle hinterlassen und Feuermachen sind somit unzumutbare Störungen im Naturschutzgebiet. Letztes Jahr hat ein Uhu-Brutpaar, dass jahrelang in der Steilwand brütete aufgrund der nächtlichen Störungen das Brutgeschäft abgebrochen. In einem angelegten Biotop versucht derzeit ein Entenpaar ansässig zu werden, aber es ist zweifelhaft, ob es auf Grund der Störungen sesshaft wird.
Trotz mehrfach aufgestellter Verbotsschilder werden die Anweisungen respektlos ignoriert. Wir weisen darauf hin, wer sich widerrechtlich und gewaltsam Zugang zu Privatgelände verschafft, begeht Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung, womit Straftatbestände gegeben wären.
Gerade im Hinblick auf das jüngst in Treysa gesprochene, noch nicht rechtskräftige, Urteil, um drei in einem Dorfteich ertrunkene Kinder, mit dem Hinweis der Oberstaatsanwältin: „Ein Bürgermeister trägt die Verantwortung für seine Bürger.“ ; werden der Bürgermeister als Ortspolizeibehörde, das Ordnungsamt, das Forstamt, die Polizei und Personen mit besonderer Befugnis, weiterhin im Rahmen der Verkehrssicherungs- und Sorgfaltspflicht Verstöße am Dimbergsee kontrollieren und ggfs. rechtliche Schritte in Form einer Strafanzeige einleiten.
Gernot Wege
Der Bürgermeister als Ortspolizeibehörde
der Gemeinde Steffenberg