3G Regelung bei Terminen im Ortsgericht
Mitteilung des Ortsgerichts:
Der Ortsgerichtsvorsteher teilt mit, dass die Vorsteher/-innen der Ortsgerichte vom Präsidenten des OLG Frankfurt darauf hingewiesen wurden, dass mit Erlass vom 26.11.2021 auch § 28b des Infektionsgesetztes (IfSG) geändert wurde. Dies hat zur Folge, dass bei Terminen mit den Ortsgerichten die 3G-Regel Anwendung findet. Ein Nachweis über den Status „Geimpft, Genesen, Getestet“ ist zwingend vorzulegen.