Die Ortsgerichtsvorsteherin teilt mit, dass derzeit – wahrscheinlich bis Frühjahr 2026 – seitens des Ortsgerichts keine Hausschätzungen durchgeführt werden. Grund hierfür ist das Ausscheiden von langjährigen Schöffen und die Bestellung von neuen Schöffen, die im Anschluss Schulungen für die Immobilienbewertung besuchen werden. Vorschrift bei Immobilienbewertungen/Hausschätzungen durch das Ortsgericht ist, dass neben der Ortsgerichtsvorsteherin / des Ortsgerichtsvorstehers, jeweils 2 weitere Schöffen anwesend sein müssen. Neben dem personellen Umbruch, erfolgt gleichzeitig auch die Umstellung auf die Digitalisierung der Aufgaben des Ortsgerichts.
Wir bitten hierfür um Verständnis.