Förderrichtlinien

Grundlagen der Förderung

Die Gemeinde Steffenberg fördert alle in Steffenberg ansässigen gemeinnützig arbeitenden rechtsfähigen und nicht-rechtsfähigen Vereine, Verbände, Gruppen und deren eigenständige Jugendabteilungen.

Die Förderung ist eine freiwillige Leistung. Sie wird im Rahmen der jährlich im Haushaltsplan zur Verfügung stehenden Mittel gewährt.

Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht nicht.

In begründeten Einzelfällen sind Ausnahmen von den Vorschriften dieser Richtlinien möglich. Darüber entscheidet der Gemeindevorstand.

Antragstellung

Ein Antrag auf Förderung ist schriftlich bei der Gemeinde zu stellen. Anträge für investive Maßnahmen (Gesamtkosten pro Maßnahme mehr als 400,00 €) müssen bis zum 01.10. eines Jahres für das Folgejahr gestellt werden.

Anschaffungen dürfen erst getätigt werden, wenn die Mittelzusage erteilt ist. Mit investiven Maßnahmen darf erst begonnen werden, wenn die Finanzierung sichergestellt ist und die entsprechenden Mittelzusagen sowie die Baugenehmigung für das Bauvorhaben vorliegen.

Dem Antrag sind eine Kostenaufstellung und ein Finanzierungsplan beizufügen sowie ein Nachweis der zusätzlich beantragten Beihilfen, insbesondere Landes- und Kreisbeihilfen.

Bei Baumaßnahmen sind dem Antrag zusätzlich beizufügen:

  • Entwurf bzw. Vorentwurf,
  • Kostenvoranschlag,
  • Baubeschreibung,
  • Finanzierungsplan mit Nachweis der Eigenmittel und Eigenleistung, und evtl. beantragten Zuwendungen,
  • Angabe über den voraussichtlichen Baubeginn.

Bewilligung – Verwendungsnachweis

Über den Antrag auf Gewährung eines Zuschusses entscheidet im Rahmen der Richtlinien der Bürgermeister, sofern nichts anderes bestimmt ist. Die Entscheidung über die Gewährung eines Zuschusses für investive Maßnahmen trifft der Gemeindevorstand. Der Antragsteller erhält eine Mittelzusage.

In besonderen Einzelfällen der Förderung nach Ziff. 4, die Ausnahmen von den Richtlinien darstellen, entscheidet der Gemeindevorstand nach Anhörung der zuständigen Kommission über Art und Umfang der Zuwendung.

Die Auszahlung der bewilligten Mittel erfolgt nach Vorlage des Verwendungsnachweises, aus dem die tatsächlich entstandenen Kosten und deren Finanzierung zu ersehen ist.

Bei Maßnahmen, die durch Kreis-, Landes-, Bundes- oder Europamittel gefördert werden sind die von diesen als förderfähig anerkannten Kosten zu Grunde zu legen. Förderung der Kinder- und Jugendarbeit

Die Gemeinde Steffenberg fördert die Kinder- und Jugendarbeit der Vereine, Gruppen und Jugendclubs durch Zuwendungen

  • für die Gründung von Jugendgruppen als Anschubfinanzierung für Aufwendungen, die mit der Gründung im Zusammenhang stehen in Höhe von 150, — €
  • die Durchführung von Tagesfahrten, die einen kulturellen oder bildungsmäßigen Inhalt haben, mit einem Zuschuß von 2,50 € pro Tag und Teilnehmer,
  • die Durchführung von Studienfahrten, die mindestens zwei Tage dauern, mit einem Zuschuß von 2,00 € pro Tag und Teilnehmer,
  • die Durchführung von Freizeiten, die mindestens zwei Tage dauern, mit einem Zuschuß von 1,50 € pro Tag und Teilnehmer,
  • die Durchführung von Bildungsveranstaltungen vor Ort, insbesondere Fortbildungsveranstaltungen für Gruppenleiter, mit einem Zuschuß zu den Kosten für Referenten, in Höhe von 50 %, max. 100,00 €,
  • die Beschaffung von Jugendgruppenmaterial in Höhe von 25 % der nachgewiesenen Gesamtkosten, höchstens 200,00 €,
  • Projekte der Zusammenarbeit zwischen Schule und Jugendarbeit nach Anhörung der zuständigen Kommission und endgültiger Entscheidung durch den Gemeindevorstand,
  • die Durchführung besonderer nicht-kommerzieller Veranstaltungen mit überregionalem Charakter nach Anhörung der zuständigen Kommission und endgültiger Entscheidung durch den Gemeindevorstand.

Die o. g. genannten Zuwendungen werden pro Jahr und Institution nur einmal gewährt für Teilnehmerinnen und Teilnehmer bis zum Alter von 27 Jahren.
Für investive Maßnahmen (den Bau und die Einrichtung von Räumen sowie die Beschaffung langlebiger Geräte) die ausschließlich der Jugendarbeit zur Verfügung stehen, wird eine Förderung in Höhe von 10 % der nachgewiesenen Gesamtkosten (maximal 5.000, — €) gewährt. Die Maximalförderung beträgt für investive Maßnahmen in einem Zeitraum von 10 Jahren maximal 5.000,00 €.

Ortsansässige Jugendorganisationen haben die Möglichkeit, bei der Gemeindeverwaltung pro Jahr 200 Kopien kostenfrei zu erstellen. Darüber hinausgehende Kopien werden pro DIN A 4 Blatt mit 0,10 € berechnet.

Ortsansässige Jugendorganisationen haben die Möglichkeit der kostenfreien Aufnahme in die Internetseiten der Gemeinde.

Die Gemeinde Steffenberg stellt den Jugendclubs, soweit dies möglich ist, kostenlos Räumlichkeiten in den Dorfgemeinschaftshäusern bzw. dem Bürgerhaus zur Verfügung. Die Regelungen der Kosten werden in einer separaten Nutzungsvereinbarung getroffen.

Förderung der allgemeinen Vereinsarbeit

Die Gemeinde Steffenberg fördert die Vereinsarbeit durch Zuwendungen für

  • die Vereinsgründung als Anschubfinanzierung für Aufwendungen, die mit der Gründung im Zusammenhang stehen in Höhe von 150, — €,
  • für die Teilnahme an überregionalen Veranstaltungen mit einem Zuschuß von 2,50 € pro Tag und Teilnehmer,
  • die Durchführung besonderer nicht-kommerzieller Veranstaltungen mit überregionalem Charakter nach endgültiger Entscheidung durch den Gemeindevorstand.

Die o. g. genannten Zuwendungen werden pro Jahr und Institution nur einmal gewährt.

Für investive Maßnahmen (den Bau und die Einrichtung von Räumen sowie die Beschaffung langlebiger Geräte) die ausschließlich der Vereinsarbeit zur Verfügung stehen, wird eine Förderung in Höhe von 10 % der nachgewiesenen Gesamtkosten (maximal 5.000, — €) gewährt. Die Maximalförderung beträgt für investive Maßnahmen in einem Zeitraum von 10 Jahren maximal 5.000,00 €.

Ortsansässige Vereine haben die Möglichkeit, bei der Gemeindeverwaltung pro Jahr 200 Kopien kostenfrei zu erstellen. Darüber hinausgehende Kopien werden pro DIN A 4 Blatt mit 0,10 € berechnet.

Ortsansässige Vereine haben die Möglichkeit der kostenfreien Aufnahme in die Internetseiten der Gemeinde.

Zur Abhaltung von regelmäßigen Übungsstunden, etc., stellt die Gemeinde entsprechende Räumlichkeiten im Bürgerhaus Steffenberg sowie in den Dorfgemeinschaftshäusern unentgeltlich zur Verfügung.

Die Termine für die Nutzung der Räumlichkeiten sind rechtzeitig zu beantragen. Veranstaltungen der Gemeinde sowie sonstige mietpflichtige Veranstaltungen gehen der Nutzung für Übungsstunden vor. Die Vereine werden von der anderweitigen Nutzung rechtzeitig in Kenntnis gesetzt.

Vereinsjubiläen

Die Gemeinde Steffenberg gewährt aus Anlaß von Jubiläen Zuwendungen in folgender Höhe:

  • 25jähriges Vereinsjubiläum 50,00 €
  • 50jähriges Vereinsjubiläum 75,00 €
  • 75jähriges Vereinsjubiläum 100,00 €
  • 100jähriges Vereinsjubiläum 125,00 €
  • Die Zuwendung erhöht sich bei weiteren 25 Jahren um jeweils 25,00 €.

Voraussetzung für die Gewährung ist eine Jubiläumsveranstaltung, zu der die Gemeinde offiziell eingeladen wird. Die Stellung eines Antrages ist dafür nicht erforderlich.

Findet ein Festkommers nach 6.1 in Gebäuden der Gemeinde statt, können auf Antrag die nach § 6 der Benutzungsordnung und des Gebührenverzeichnisses der Gemeinde Steffenberg zu zahlenden Gebühren für die Veranstaltung durch den Gemeindevorstand erlassen werden.

Förderung der Partnerschaften

Die Gemeinde Steffenberg fördert den Partnerschaftsverein Steffenberg e. V. im Rahmen der jährlich im Haushaltsplan zur Verfügung stehenden Mittel. Der Partnerschaftsverein entscheidet – im Rahmen eigener Richtlinien, die der Zustimmung des Gemeindevorstandes bedürfen – eigenverantwortlich über die Verwendung der ihm zur Verfügung gestellten Fördermittel.

Der Partnerschaftsverein hat dem Gemeindevorstand die Jahresrechnung des abgelaufenen Geschäftsjahres und einen Verwendungsnachweis über die von der Gemeinde zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel bis zum 31.03. des Folgejahres vorzulegen.

Inkrafttreten

Diese Richtlinien treten zum 1.1.2004 in Kraft. Die bisherigen Richtlinien vom 01.03.2000 treten zum gleichen Zeitpunkt außer Kraft.

Steffenberg, 30.01.2004

GEMEINDE STEFFENBERG DER GEMEINDEVORSTAND

Pfingst Bürgermeister